Der Berufsbetreuer

        

Das Gesetz sieht für die Ausübung der Tätigkeit eines rechtlichen Betreuers lediglich vor, dass die zu bestellende Person für die Führung der rechtlichen Betreuung in den gerichtlich bestimmten Aufgabenkreisen geeignet sein muss, um die Angelegenheiten der betreuten Person rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen (§ 1816 Abs. 1 BGB).

 

Je nach dem in welchem vorherigen Berufsstand der jeweilige Betreuer tätig war, spiegelt sich dieses in seiner Arbeit wieder. So wird zum Beispiel ein ehemaliger Krankenpfleger ein vorliegendes Krankheitsbild viel schneller erfassen und demzufolge auch die notwendigen Schritte kompetenter ausführen können als beispielsweise ein Betriebswirt oder ein Informatiker.

 

Diese Außendarstellung des unterschiedlichen Handels der rechtlichen Betreuer führte bisher im Betreuungsumfeld zu Irritationen. Das Umfeld ging und geht davon aus, dass der Beruf des rechtlichen Betreuers einheitliche Qualifikationen und vorgegebene Tätigkeitsfelder beinhaltet. Dem ist allerdings leider nicht so.

 

Das Betreuungsrecht hat sich jedoch zum 01.01.2023 dahingehend geändert, dass neue zugelassene rechtliche Betreuer einen Sachkundenachweis ablegen müssen, sodass dahingehend zumindest künftig einheitliche Standards zu erwarten sind. 

 

Der Gesetzgeber hat bisher die rechtliche Betreuung in erster Linie auf die Ehrenamtlichkeit und die Hilfe aus der Familie ausgerichtet. Ca. 70 % aller rechtlichen Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Kommt es zu einer Betreuerbestellung, so soll nach § 1816 Abs. 3 BGB bei der Auswahl des rechtlichen Betreuers als erstes auf die verwandtschaftlichen Bindungen Rücksicht genommen werden. Hier spielt es keine Rolle, welchen sozialen und beruflichen Hintergrund die zu bestellende Person mitbringt.

 

Häufig kann das Umfeld (Angehörige, Freunde, Nachbarn...) aufgrund von Überforderung bzw. Hilflosigkeit eher weniger gut mit den betroffenen Menschen umgehen. Zumeist besteht auch die Gefahr der Überfürsorge. Soll heißen: Jeder will wissen was das Beste für den Betroffenen ist.

 

Leider kommt es bei der Führung einer rechtlichen Betreuung, aufgrund von vorwiegend falschen Erwartungshaltungen gegenüber dem rechtlichen Betreuer, immer wieder zu Konflikten mit Behörden, Angehörigen, Vermietern, Pflegeheimen und sonstigen beteiligten Institutionen. Mit den meisten dieser Stakeholder bin ich jedoch in einem guten, konstruktiven Dialog und kann meist konfliktarm die Rechte meiner Klienten durchsetzen.