Rechtliche Betreuung

 

Im Jahr 1992 wurde das neue Betreuungsgesetz eingeführt und die Vormundschaft abgeschafft. Leider ist dies allerdings in ganz vielen Köpfen unserer Gesellschaft noch immer nicht angekommen. 

 

Gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes hat jeder einzelne Mensch das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Dazu gehören unausweichlich die Geschäftsfähigkeit sowie die Einwilligungsfähigkeit. Nur in Ausnahmefällen wird die Geschäftsfähigkeit durch einen vom Betreuungsgericht angeordneten Einwilligungsvorbehalt (Aufgabenkreis Vermögensorge) eingeschränkt.

 

Die rechtliche Betreuung dient nicht zur Erziehung oder dazu, gesellschaftliche Wertemaßstäbe durchzusetzen. Ein von der Rechtsprechung entwickelter, inzwischen durchgehend zitierter Grundsatz des Betreuungsrechts lautet: „Der Staat hat nicht das Recht, den Betroffenen zu erziehen, zu bessern, oder zu hindern, sich selbst zu schädigen, wenn er über einen 'freien Willen' verfügt." (BVerfG 22, 180 (219f.); BayObLG FamRZ 1995, 510; § 1896 Abs. 1a BGB a.F.).

 

In § 1814 Abs. 1 Satz 1 BGB sind die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Betreuung geregelt. Dort heißt es: Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer.

 

Die rechtliche Betreuung dient der Gleichstellung der rechtlich Betreuten gegenüber den Nichtbetreuten. Sie ist weiterhin für die betroffenen Personen eine Chance, trotz ihrer Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und eigene Vorstellungen und Wünsche durchzusetzen. Häufig wird die rechtliche Betreuung in den öffentlichen Medien negativ dargestellt und immer noch mit Entmündigung in Zusammenhang gebracht.

 

Berufsbetreuer sind Netzwerker. Sie kennen die vorhandenen Hilfesysteme und haben gute Kontakte zu den entsprechenden Schlüsselstellen. Sie kennen Sozialdienste, Ärzte, Behörden und Institutionen sowie private Anbieter von Hilfsleistungen und arbeiten mit diesen zusammen. So kann passgenau das Notwendige zum Wohle des Betroffenen aktiviert werden. Rechtliche Betreuer kennen die Gesetzgebung und werden sich nicht scheuen, das gute Recht auf Hilfe für den Betroffenen einzufordern, z.B. zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder die Einforderung des persönlichen Budgets.

 

Wenn es um die Rechte ihrer Klienten geht, sind rechtliche Betreuer im positiven Sinne äußerst streitbare Menschen! Sofern es dem Wohle des Klienten dient, wird es ihr Bestreben sein, die Angehörigen eng mit einzubeziehen.

 

Wollen Sie für eine Person eine rechtliche Betreuung anregen so sprechen Sie bitte persönlich bei Ihrem zuständigen Amtsgericht bzw. bei der Betreuungsbehörde ihres Landkreises vor.